Wir bieten Ihnen Brandschutzelemente passgenau und funktional, direkt auf die örtlichen Bedingungen und Anforderungen angepasst.
Brandschutz allgemein
Feuerschutzabschlüsse („Brandschutztüren“) sind dafür bestimmt, im Gefahrenfall der Ausbreitung eines Feuers durch Baukörperöffnungen für eine bestimmte Zeit entgegenzuwirken, d.h. den Durchtritt von Feuer durch Öffnungen in Wänden oder Decken solange zu verhindern, dass eine Rettung von Menschen über den sog. zweiten Rettungsweg möglich ist und die angrenzenden Gebäudeteile durch die Feuerwehr gesichert werden können.
Unter Berücksichtigung der Alarmierungszeiten der Feuerwehr werden in Deutschland nur Feuerschutzabschlüsse verwendet, die einem Feuer mindestens 30 Minuten („feuerhemmend“) widerstehen können. Bei besonderen Anforderungen werden Feuerschutzabschlüsse verwendet, die eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten („feuerbeständig“) haben.
Da Feuerschutzabschlüsse ihren bestimmungsgemäßen Verwendungszweck nur im Schließzustand „geschlossen“ erfüllen können, müssen sie „selbstschließend“ sein und dürfen nur kurzzeitig für den Durchgang von Personen geöffnet werden. Falls Feuerschutzabschlüsse im Schließzustand „überwiegend offenstehend“ verwendet werden sollen, sind Feststellanlagen zu verwenden, die komplett mit allen Bauteilen bauaufsichtlich zugelassen und mit Temperatursensoren ausgestattet sind oder auf die Brandkenngröße „Rauch“ auslösen.
Die allgemeinen und besonderen Bestimmungen des Zulassungsbescheids der verwendeten Feststellanlage sind einzuhalten.